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Freisberg
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VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINES:
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen sowie sonstigen Leistungen des Verkäufers, auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen.
1. ANGEBOTE UND LIEFERUNG:
Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass der Verkäufer schriftlich Festpreise zusagt. Einrichtungsvorschläge und Planung sind geistiges Eigentum der Fa. Freisberg Wohnbedarf GmbH und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung weitergegeben werden. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrages behalten wir uns eine entsprechende Berechnung für Planung vor. Proben und Muster gelten als annähernde Schaustücke für Qualität, Abmessung und Farbe.
2. LIEFERWÜNSCHE:
Lieferwünsche werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei Lieferung von Teppichböden, Stoffen und dergleichen berechnen wir für die Durchführung des Auftrages die erforderliche Menge in der Herstellungsbreite nach dem Einzelpreis der Liefereinheit. Dabei entstandene Reststücke werden dem Kunden überlassen. Bei Abnahmeverweigerung sind wir berechtigt als Ersatz für unsere Aufwendungen und entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag von 25% der Auftragssumme zu verlangen.
3. TRANSPORTSCHÄDEN:
Sichtbare Transportschäden sind bei Empfang der Ware beim Ablieferer schriftlich festzuhalten und außerdem sofort schriftlich an uns zu melden. Später in Erscheinung tretende Transportschäden müssen sofort nach Feststellung gemeldet werden. Bei Versand ist darüber hinaus unverzüglich eine amtliche Schadensfeststellung bei der zuständigen Stelle zu veranlassen. An beschädigten Stücken dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden bevor die Gegenstände von uns bzw. einer evtl. Versicherungsgesellschaft freigegeben sind. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen können wir für den Ersatz der Schäden nicht einstehen.
4. MÄNGELRÜGE:
Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen schriftlich erfolgen und können nur innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen nehmen wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor.
5. MONTAGE:
Haben wir hinsichtlich der Montage aufzuhängender Gegenstände irgendwelche Bedenken, so wird dies dem Kunden sofort mitgeteilt, das Gleiche gilt auch umgekehrt. Der Kunde ist verpflichtet, uns vorab verbindliche Auskunft über Lage der Leitung (Elektro, Gas, Wasser usw.) zu geben. Bezüglich der Montage haften wir nur für unmittelbare Schäden, Folgeschäden werden nicht anerkannt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, unvereinbarte Arbeiten auszuführen.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Bei Aufträgen über € 2.500.- bzw. € 5.000.- ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung 1/3 bzw. 1/2 Anzahlung zu leisten. Montage und sonstige Nebenkosten sind netto zahlbar. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Verbindlichkeit verrechnet. Bei nicht vertragsgemäßer Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet.
7. EIGENTUMSVORBEHALT:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Rechte Dritter werden nicht anerkannt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Herausgabe zu verlangen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:
Ludwigshafen/Rhein. Stand: April 2017